Pinnwand

Hier findest Du die aktuellen Termine und Ankündigungen. Immer mal vorbeischauen und somit nichts mehr verpassen.

Unsere Sprechstunde

Die Mitgliedersprechstunde des Vorstands findet jeden ersten Montag des Monats von 17.00 Uhr – 18.00 Uhr im Bergheim statt.

Für Fragen, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anliegen bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen oder den Briefkasten am Eingangsbereich Gerhard- Hauptmann-Str.

Wichtige Information

Liebe Gartenfreunde,

wir informieren euch über die anstehenden Tätigkeiten im April.

Am 08.04.2024 müssen sämtliche Wasserzähler eingebaut und die Wasserhähne
geschlossen werden! Die Wasserversorgung der Gartenanlage beginnt voraussichtlich am 13.04.2024

Euer Vortstand

Gartenbegehung 2024

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die diesjährige Gartenbegehung steht dem Verein und unseren Mitgliedern bevor.

Abteilung 1 / Abteilung 2 / Abteilung 3 / Abteilung 4 / Abteilung 5

Wann…? Samstag, den 25.05.2024 in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Mitagspause: 12:00-13:00 Uhr

Wartezeiten und Verzögerungen müssen in Betracht gezogen werden!

Wichtig!

  • Die Anwesenheit zur Gartenbegehung ist Pflicht und bedarf einer rechtzeitigen
    Abwesenheitsmeldung mit Terminneuvergabe über den Abteilungsleiter/innen.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Anwesenheitspflicht die
    Regelung lt. Abs. 5 Punkt 4 der Finanzordnung vom 28.04.2023 greift!
  • Zum genannten Termin erfolgt zeitgleich die Versiegelung der Wasserzähler. Bitte
    ermöglicht den Abteilungsleiter/innen den Zugang dazu.
  • Außerdem erfolgt erneut eine Abfrage, ob die Möglichkeit besteht, die
    Pachtrechnung per E-Mail zu versenden.

Euer Vorstand

Arbeitseinsätze 2024

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die diesjährige Gartenbegehung steht dem Verein und unseren Mitgliedern bevor.

06.04. 2024 nur nach telefonischer Absprache!
27.04. 2024
11.05. 2024
25.05. 2024
15.06. 2024
13.07. 2024
03.08. 2024
17.08. 2024
14.09. 2024
28.09. 2024
19.10. 2024 nur nach telefonsicher Absprache!
02.11. 2024 nur nach telefonsicher Absprache!

Änderungen vorbehalten!

Zeit: 08:30 – 11:30 Uhr
Treffpunkt: Vereinshaus Steinertsberg

Achtung

Aus versicherungstechnischen Gründen ist ein Arbeitseinsatz von Personen unter 18 Jahren nicht gestatet. Je Parzelle sind maximal 2 Personen zu jeden Arbeitseinsatz zulässig.

Fragen und Terminabsprachen zum Arbeitseinsatz sind ausschließlich mit dem
Leiter Arbeitseinsatz: Marcel Rothe Tel.: 015566471342 zulässig.

Wichtige Information

Start in die neue Saison: 1 Pflanzentauschbörse

Die nächste Veranstaltung des Vereins findet am 27.04.2024 statt.

Wir starten unsere 1. Pflanzentauschbörse mit gemütlichem Beisammensein und Vorträgen zum Versicherungsschutz und der richtigen Bodenkultivierung.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt

Es gibt Kaffee mit Plätzchen, Roster und Gehacktes Semmeln. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Euer Vorstand

Plakat Pflanzentausch Börse

Wichtige Information

Kleingartensparte Steinertsberg e.V. 4.0 Digital

Wir haben jetzt einen WhatsApp Kanal wo Ihr alle wichtigen Informationen direkt nachlesen könnt. Über folgenden Link könnt Ihr dem Kanal beitreten:

WhatsApp Kanal abonieren

Weitere Informationen zur Nutzung erhaltet Ihr in den nächsten Tagen.

Der Vortstand

Wichtige Information

Die Anträge für eine Vermietung des Bergheimes wird nur noch von:

Jürgen Hartel, Telefon:   0172 79664292  und
Oliver Hartl, Telefon:   0172 4601890,
entgegengenommen und organisiert.

Die Vermietung des Bergheims erfolgt:
von Donnerstags ab 17:00 Uhr bis Sonntags 17:00 Uhr zur Rückgabe.

Wenn Du Fragen zur Vermietung des Bergheims hast nutze bitte das Kontaktformular »

Fakten, die für jeden Pächter wichtig sind

Aus gegebenen Anlass muss der Vorstand noch einmal auf ausgewählte Fakten und Pflichten unserer Satzung und Kleingartenordnung hinweisen:

Die Kleingärten dienen der Eigenversorgung der Kleingärtner, ihrer Gesunderhaltung und der sinnvollen Erholung. Die ordnungsgemäße Erhaltung und Pflege der Parzelle sowie der Schutz von Boden, Wasser und Umwelt sind Gegenstand und Grundsatz der kleingärtnerischen Nutzung. Deshalb gilt als Orientierung die Drittelteilung ( s. Aushang Erläuterung kleingärtn.Nutzung).

Im Sommerhalbjahr vom 1.Mai bis 30.September gelten die gesetzlichen Ruhezeiten:

  1. am Samstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie ab 18:00 Uhr,
  2. für Sonn- und Feiertage gilt ein ganztägiges Arbeitsverbot mit lärmstörenden Geräten. ( z.B. Rasen-und Heckenschnitt, Holzsägen, Häckseln usw.)

Ordnungsgemäßes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme sollte für jeden Pächter eine Selbstverständlichkeit sein.
Mitgebrachte Hunde und Katzen sind außerhalb der Parzelle entsprechend zu sichern. Die Pächter sind dafür verantwortlich, dass die Hunde die Ruhe der
Kleingartengemeinschaft nicht stören.

Ab 1.Mai bis 30.September gelten folgende Sperrzeiten:
Ab Freitag 20:00 Uhr bis Sonn-und Feiertag 18:00 Uhr werden alle Tore geschlossen und das Befahren unserer Anlage ist verboten.

Ausnahmegenehmigungen zur An-und Abfahrt für Schwerbehinderte, wird nach Antragstellung gewährt. Das Befahren mit PKW sollte auf notwendige Fahrten beschränkt sein.

Dauerhaftes Parken ist lt. Kleingartenordnung in der gesamten Anlage verboten.

Im Falle von Pächterwechsel ist der abgegebene Pächter verpflichtet:

    1. schriftlich bis spätestens zum 3. Werktag im Juli seine Kündigung an den Vorstand abzugeben,
    2. eine Wertermittlung durchführen zu lassen (der Vorstand vermittelt die Termine)
    3. hat der abgebende Pächter einen Neupächter, muss er unverzüglich den Vorstand zwecks Verkaufs- und Übergabemodalitäten informieren,
    4. sollte bis zur Beendigung der Kündigungsfrist kein Nachpächter vorhanden sein, muss bei Abgabe der Parzelle die Beräumung aller vorhandenen privaten Gegenstände erfolgt sein und die Parzelle in einen ordnungsgemäßen Zustand an den Vorstand übergeben werden. Es wird ein schriftliches Übergabeprotokoll mit den Zählerständen und vorhandene Schüssel der Parzelle und Laube an den Vorstand übergeben. Grundlage ist das Merkblatt zur Kündigung.

» Formular-Küngigung

Im Interesse unserer Kleingärtnergemeinschaft erwartet der Vorstand von allen Pächter Verständnis und Einhaltung der Vorgaben und bedankt sich im Voraus.

Aktuelle Hinweise für alle Pächter

Auszug aus der Bauordnung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Gera vom 01.11.2013

Aus gegebenen Anlass müssen wir noch einmal darauf hinweisen, was genehmigungspflichtige Baulichkeiten in Kleingärten sind, obwohl
diese Bestimmungen schon in unserer Satzung und Kleingartenordnung
Festgelegt sind:

    • Gartenlauben gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes bis max. 24 m² Grundfläche einschl. überdachtem Freisitz
    • Anbauten an vorhandene Gartenlauben bis zu einer Gesamt-Grundfläche von 24 m² als Gesamtbaukörber
    • Gewächshäuser bis zu einer Größe von 12 m² Grundfläche
    • Partyzelte bis max. 12 m² Grundfläche ohne feste Bodenplatte in der Sommersaison
    • Biotope bzw. Teiche bis zu einer Größe von 4 m² mit flachem Randbereich
    • Grills bis zu einer Grundfläche von 100×80 cm und einer Maximalhöhe von 2,50 m mit Flammenschutz
    • Sicht- bzw. Windschutzwände bis 3,60 m Länge (ortsfeste Ummauerung von Sitz-und Liegeflächen sind nicht erlaubt
    • Spielhäuser bis zu einer Größe von 2,00 m x 1,50 m
    • Badebecken (nur transportabel) bis 3,60 m Durchmesser und max. 90 cm Wandhöhe . Sie dürfen nicht mit dem Boden verbunden sein und keine betonierte Grundfläche haben, also keine ortsfeste Pools.
    • Trampoline bis zu einem Durchmesser von 1,60 m.

Aufstellvoraussetzung ist, wenn die kleingärtnerische Nutzung gewährleistet wird (Einhaltung der Drittel-Teilung (s. Aushang).

Sollten Pächter ohne schriftliche Genehmigung die oben angeführten Baulichkeiten aufgestellt haben, müssen diese wieder entfernt werden.
Kleingärten stehen unter einem besonderen baurechtlichen Schutz.

Ein Kleingarten bzw. Pachtgarten dient ausschließlich dem Anbau von Obst und Gemüse, nicht aber als Freizeitpark. Wenn in allen Parzellen Trampoline, ortsfeste Swimmingpools und Spielhäuser stehenwürden, verlieren wir unseren Status als Dauerkleingartenanlage bzw. die Gemeinnützigkeit.

Die Bauordnung können sie sich hier downloaden.