Pinnwand

Hier findest Du die aktuellen Termine und Ankündigungen. Immer mal vorbeischauen und somit nichts mehr verpassen.

Unsere Sprechstunde

Die Mitgliedersprechstunde des Vorstands findet jeden ersten Montag des Monats von 17.00 Uhr – 18.00 Uhr im Bergheim statt.

Für Fragen, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anliegen bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen oder den Briefkasten am Eingangsbereich Gerhard- Hauptmann-Str.

Wichtige Information

1. Advent Bingo am 16.11.2024

Für den Advent haben wir uns etwas ganz besonderes für Euch einfallen lassen. Bei geselligen Zusammensein werden wir ein paar Runden Bingo spielen. Es gibt viele Preise zu gewinnen.

Außerdem gibt es Kaffe und Adventsleckerein und wer keine Lust aus Süsses hat kann mit der Fettbemme Vorlieb nehmen.

Wann: 16.11.2024, Start ist 14.00 Uhr zum Kaffee
Wo: Bergheim Steinertsberg Gera

Wir freuen und auf Euer Kommen! Also, nicht vergessen das Datum im Kalender vorzumerken.

Euer Vorstand

Plakat Advent Bingo

Arbeitseinsätze 2024

14.09. 2024
28.09. 2024
19.10. 2024 nur nach telefonsicher Absprache!
02.11. 2024 nur nach telefonsicher Absprache!

Änderungen vorbehalten!

Zeit: 08:30 – 11:30 Uhr
Treffpunkt: Vereinshaus Steinertsberg

Achtung

Aus versicherungstechnischen Gründen ist ein Arbeitseinsatz von Personen unter 18 Jahren nicht gestatet. Je Parzelle sind maximal 2 Personen zu jeden Arbeitseinsatz zulässig.

Fragen und Terminabsprachen zum Arbeitseinsatz sind ausschließlich mit dem
Leiter Arbeitseinsatz: Marcel Rothe Tel.: 015566471342 zulässig.

Wichtige Information

Versicherung Securitas Die Kassierung der Gartenversicherung Securitas erfolgt für das Jahr 2025

1.Termin am Sonntag den 03.11.2024 10.00 – 11.00 Uhr
2.Termin am Sonntag den 01.12.2024 10.00 – 11.00 Uhr

Ort der Kassierung: Büro im Bergheim

Zu diesen Terminen sind auch Neuabschlüsse möglich.

Bei Fragen kommt gern auf mich zu.
Achtung! Nachbuchungen sind nicht möglich.

Gfrd. J.Jäger

Wichtige Information

Kleingartensparte Steinertsberg e.V. 4.0 Digital

Wir haben jetzt einen WhatsApp Kanal wo Ihr alle wichtigen Informationen direkt nachlesen könnt. Über folgenden Link könnt Ihr dem Kanal beitreten:

WhatsApp Kanal abonieren

Weitere Informationen zur Nutzung erhaltet Ihr in den nächsten Tagen.

Der Vortstand

Wichtige Information

Die Anträge für eine Vermietung des Bergheimes wird nur noch von:

Jürgen Hartel, Telefon:   0152 24328744 und
Oliver Hartl, Telefon:   0172 4601890,
entgegengenommen und organisiert.

Die Vermietung des Bergheims erfolgt:
von Donnerstags ab 16:00 Uhr bis Sonntag nach Vereinbarung zur Rückgabe.

Wenn Du Fragen zur Vermietung des Bergheims hast nutze bitte das Kontaktformular »

Fakten, die für jeden Pächter wichtig sind

Aus gegebenen Anlass muss der Vorstand noch einmal auf ausgewählte Fakten und Pflichten unserer Satzung und Kleingartenordnung hinweisen:

Die Kleingärten dienen der Eigenversorgung der Kleingärtner, ihrer Gesunderhaltung und der sinnvollen Erholung. Die ordnungsgemäße Erhaltung und Pflege der Parzelle sowie der Schutz von Boden, Wasser und Umwelt sind Gegenstand und Grundsatz der kleingärtnerischen Nutzung. Deshalb gilt als Orientierung die Drittelteilung ( s. Aushang Erläuterung kleingärtn.Nutzung).

Im Sommerhalbjahr vom 1.Mai bis 30.September gelten die gesetzlichen Ruhezeiten:

  1. am Samstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie ab 18:00 Uhr,
  2. für Sonn- und Feiertage gilt ein ganztägiges Arbeitsverbot mit lärmstörenden Geräten. ( z.B. Rasen-und Heckenschnitt, Holzsägen, Häckseln usw.)

Ordnungsgemäßes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme sollte für jeden Pächter eine Selbstverständlichkeit sein.
Mitgebrachte Hunde und Katzen sind außerhalb der Parzelle entsprechend zu sichern. Die Pächter sind dafür verantwortlich, dass die Hunde die Ruhe der
Kleingartengemeinschaft nicht stören.

Ab 1.Mai bis 30.September gelten folgende Sperrzeiten:
Ab Freitag 20:00 Uhr bis Sonn-und Feiertag 18:00 Uhr werden alle Tore geschlossen und das Befahren unserer Anlage ist verboten.

Ausnahmegenehmigungen zur An-und Abfahrt für Schwerbehinderte, wird nach Antragstellung gewährt. Das Befahren mit PKW sollte auf notwendige Fahrten beschränkt sein.

Dauerhaftes Parken ist lt. Kleingartenordnung in der gesamten Anlage verboten.

Im Falle von Pächterwechsel ist der abgegebene Pächter verpflichtet:

    1. schriftlich bis spätestens zum 3. Werktag im Juli seine Kündigung an den Vorstand abzugeben,
    2. eine Wertermittlung durchführen zu lassen (der Vorstand vermittelt die Termine)
    3. hat der abgebende Pächter einen Neupächter, muss er unverzüglich den Vorstand zwecks Verkaufs- und Übergabemodalitäten informieren,
    4. sollte bis zur Beendigung der Kündigungsfrist kein Nachpächter vorhanden sein, muss bei Abgabe der Parzelle die Beräumung aller vorhandenen privaten Gegenstände erfolgt sein und die Parzelle in einen ordnungsgemäßen Zustand an den Vorstand übergeben werden. Es wird ein schriftliches Übergabeprotokoll mit den Zählerständen und vorhandene Schüssel der Parzelle und Laube an den Vorstand übergeben. Grundlage ist das Merkblatt zur Kündigung.

» Formular-Küngigung

Im Interesse unserer Kleingärtnergemeinschaft erwartet der Vorstand von allen Pächter Verständnis und Einhaltung der Vorgaben und bedankt sich im Voraus.

Aktuelle Hinweise für alle Pächter

Auszug aus der Bauordnung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Gera vom 01.11.2013

Aus gegebenen Anlass müssen wir noch einmal darauf hinweisen, was genehmigungspflichtige Baulichkeiten in Kleingärten sind, obwohl
diese Bestimmungen schon in unserer Satzung und Kleingartenordnung
Festgelegt sind:

    • Gartenlauben gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes bis max. 24 m² Grundfläche einschl. überdachtem Freisitz
    • Anbauten an vorhandene Gartenlauben bis zu einer Gesamt-Grundfläche von 24 m² als Gesamtbaukörber
    • Gewächshäuser bis zu einer Größe von 12 m² Grundfläche
    • Partyzelte bis max. 12 m² Grundfläche ohne feste Bodenplatte in der Sommersaison
    • Biotope bzw. Teiche bis zu einer Größe von 4 m² mit flachem Randbereich
    • Grills bis zu einer Grundfläche von 100×80 cm und einer Maximalhöhe von 2,50 m mit Flammenschutz
    • Sicht- bzw. Windschutzwände bis 3,60 m Länge (ortsfeste Ummauerung von Sitz-und Liegeflächen sind nicht erlaubt
    • Spielhäuser bis zu einer Größe von 2,00 m x 1,50 m
    • Badebecken (nur transportabel) bis 3,60 m Durchmesser und max. 90 cm Wandhöhe . Sie dürfen nicht mit dem Boden verbunden sein und keine betonierte Grundfläche haben, also keine ortsfeste Pools.
    • Trampoline bis zu einem Durchmesser von 1,60 m.

Aufstellvoraussetzung ist, wenn die kleingärtnerische Nutzung gewährleistet wird (Einhaltung der Drittel-Teilung (s. Aushang).

Sollten Pächter ohne schriftliche Genehmigung die oben angeführten Baulichkeiten aufgestellt haben, müssen diese wieder entfernt werden.
Kleingärten stehen unter einem besonderen baurechtlichen Schutz.

Ein Kleingarten bzw. Pachtgarten dient ausschließlich dem Anbau von Obst und Gemüse, nicht aber als Freizeitpark. Wenn in allen Parzellen Trampoline, ortsfeste Swimmingpools und Spielhäuser stehenwürden, verlieren wir unseren Status als Dauerkleingartenanlage bzw. die Gemeinnützigkeit.

Die Bauordnung können sie sich hier downloaden.